Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten aufgrund der massiven Preissteigerungen 2022

Aufgrund der seit einiger Zeit stark ansteigenden Preise werden wir die Vorauszahlungen ab dem 01.10.2022 etwas anders berechnen als bisher. Grundlage für die Anpassung der Vorauszahlungen, so wie bisher auch, weden die abgerechneten Kosten 2021 sein.

 

Da die jährliche Anpassung die immensen Preissteigerungen nicht berücksichtigt und um eine erhebliche Nachzahlung aus der Abrechnung für das Jahr 2022 zu vermeiden, weden wir bei diese Anpassung zusätzlich einen prozentualen Zuschlag hinzugerechnen.

 Dieser wird sein:

  •  bei Betriebskosten 10 %
  •  bei Heizkosten 30 %

 

Dieser Zuschlag ist eine vorsichtige Schätzung und wir können natürlich nicht vorhersehen, wie die Preise sich künftig entwickeln werden.

 

Die Anpassung ist nicht verpflichtend und falls Sie damit nicht einverstanden sind, können wir die Vorauszahlungen auch individuell für Sie anpassen.

 

Falls Sie die Betriebskostenvorrauszahlung bereits jetzt anpassen lassen wollen, schreiben Sie uns eine Email an info@grws-rosenheim.de mit dem Betreff "Betriebskostenvorrauszahlung".